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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen von Jens Völkel – Salescoaching und Unternehmensberatung, nachstehend „Solidadvice“ genannt – an ihre Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Jens Völkel hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2

Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen schriftlich festhalten.Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend..

1.3

Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.

 

2. Grundsätze der Zusammenarbeit

2.1

Solidadvice verpflichtet sich, seine Kunden im Rahmen des vereinbarten Coachings individuell zu beraten und zu betreuen.

2.2

Solidadvice ist hinsichtlich der Art der Durchführung der beauftragten Leistungen nach Zeit und Ort grundsätzlich frei.

2.3

Solidadvice hat das Recht, zur Erfüllung der beauftragten Leistungspflichten Subunternehmer oder freie Mitarbeiter (Dienstleister) einzusetzen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) von Solidadvice. Die von Solidadvicebeauftragten Dienstleister haben die in diesem Vertrag beschriebenen Verpflichtungen, die für Solidadvice gelten, insbesondere die Geheimhaltung und den Datenschutz, ebenso einzuhalten und zu beachten.

2.4

Die Vertragsparteien verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Durchführung der beauftragten Leistungen. Bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des Anderen unterrichten sie sich unverzüglich gegenseitig.

2.5

Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache mit Einverständnis von Solidadvice erteilen.

 

3. Vertragsschluss

3.1

Solidadvice schließt mit dem Auftraggeber über die zu erbringenden Leistungen einen Vertrag, der die Einzelheiten der Geschäftsbeziehung zu dem Auftraggeber regelt. Die Beauftragung erfolgt schriftlich, per Fax, E-Mail oder in sonstiger elektronischer Form. Sofern die Beauftragung von Solidadvicemündlich oder telefonisch erfolgt, hängt die Wirksamkeit der Beauftragung von einer Bestätigung in Schrift- oder Textform durch Solidadvice ab.

3.2

Der Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Erbringung der vom Auftraggeber im Auftragsformular angegebenen oder fernmündlich mitgeteilten Leistungen zustande. Angebote von Solidadvice sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

 

4. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen

4.1

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform. Die durch die Änderung/Ergänzung entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.

4.2

Von Solidadvice übermittelte Besprechungs- bzw. Briefingprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt widerspricht.

4.3

Solidadvice wird den Auftraggeber rechtzeitig auf für ihn erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Vertriebsmaßnahmen hinweisen. Solidadvice übernimmt keine eigene rechtliche Überprüfung der von ihr erbrachten Leistungen. Erachtet die Agentur für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche (zum Beispiel wettbewerbs- oder markenrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten. Eine Haftung von Solidadvice ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt Solidadvice in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Hiervon umfasst sind auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten.

4.4

Im Falle höherer Gewalt ist Solidadvice berechtigt, das beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen Solidadvice besteht in diesen Fällen nicht, auch wenn durch die Verzögerung der Auftraggeber Termine nicht einhalten kann.

 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1

Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch Solidadvicesetzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.

5.2

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Ausführung seines Auftrags notwendigen Daten, Informationen und Unterlagen rechtzeitig, richtig, wahrheitsgemäss und vollständig, nach Auftragsvergabe in geeigneter Form an Solidadvice zu übermitteln und die Durchführung der Lieferungen und/oder Leistungen durch alle erforderlichen Maßnahmen aus der eigenen betrieblichen Sphäre zu unterstützen. Andernfalls ist Solidadvice berechtigt, die Leistungen nach eigenem Ermessen fertigzustellen und den Auftraggeber zur Abnahme aufzufordern. Kann Solidadvice die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen nicht oder nur mit Mehraufwand erbringen, ist Solidadvice berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, wobei der Mehraufwand nach den üblichen Vergütungssätzen von Solidadviceberechnet wird.

5.3

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm an Solidadvice überlassenen Daten, Informationen und Unterlagen nicht gegen Strafrecht oder sonstiges öffentliches Recht verstoßen, dass die Ein- oder Weitergabe von Daten mit sittenwidrigem Inhalt unterbleibt und dass Inhalte oder Bezeichnungen (auch Domains/Marken/Design/Inhalte) weder gegen Persönlichkeitsrechte oder Schutzrechte (Namens-, Marken- und Urheberrechte) Dritter, gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder gegen sonstige Rechte Dritter verstoßen. Zu den überlassenen Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Auftraggeber von Solidadvice im Hinblick auf die Durchführung der beauftragten

Leistungen empfiehlt oder vorschlägt. Sollte Solidadvice aufgrund solcher vom Auftraggeber stammenden Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber Solidadvice von diesen Ansprüchen (inklusive der notwendigen Rechtsverfolgungskosten) frei.

5.4

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Solidadvice innerhalb eines Monats nach Eintritt einer Änderung der Rechtsform oder des Namens sowie über den Verdacht oder das Bevorstehen einer Insolvenz zu informieren.

5.5

Im Falle des Verstoßes gegen die vorgenannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers behält sich Solidadvice das Recht vor, die Leistungen für den Auftraggeber einzustellen und/oder den Zugang zu genutzten Diensten zu sperren. Eine Einstellung der Leistungen lässt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung und die Bestimmungen zur Vertragslaufzeit unberührt.

 

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1

Die Vergütung für die jeweilige vertragliche Leistung wird in dem jeweiligen Auftrag/Vertrag vereinbart.Solidadvice wird – je nach Vereinbarung –die Tätigkeit in der Regel entweder auf Grundlage von Festbeträgen kalkulieren oder nach Zeitaufwand. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand wird Solidadvicedem Auftraggeber eine Schätzung des voraussichtlichen Aufwandes abgeben.

6.2

Sofern die abgegebene Schätzung nicht eingehalten werden kann, informiert

Solidadvice unverzüglich den Auftraggeber über diesen Umstand, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Ein daraus eventuell resultierender Mehraufwand muss schriftlich freigegeben werden.

6.3

Zahlungen sind, wenn nicht vertraglich anders vereinbart, sofort rein netto nach Rechnungsstellung fällig. Vom Tag der Fälligkeit an ist Solidadvice berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe geltend zu machen.

6.4

Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Darin sind sonstige Kosten wie für Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung etc. nicht enthalten. Materialkosten, Farbkopien, Datenversand etc. sind bis 100,00 € abgegolten. Darüber hinausgehendeKosten trägt der Kunde.

6.5

Erstreckt sich die Leistungserbringung von Solidadvice über mehrere Auftragsbestandteile oder einen längeren Zeitraum, so ist Solidadviceberechtigt, jeweils zum Monatsende dem Auftraggeber die bis dahin angefallenen Leistungen/Aufwändungen in Rechnung zu stellen und/oder angemessene Vorschüsse zu verlangen.

6.6

Sofern Solidadvice Leistungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber außerhalb ihres Sitzes erbringt, hat er über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der Reisekosten (Bahnfahrten der 2ten Klasse, Flüge der Economy-Klasse oder Fahrten per Pkw mit 0,30 Euro/km netto) inklusive aller erforderlichen Auslagen, Aufwendungen und Spesen. Reisezeiten werden nach tatsächlichem Aufwand zum Stunden- bzw. Tagessatz abgerechnet.

6.7

Bei Abbruch oder Änderungen von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden Solidadvice alle hierdurch verursachten Kosten erstattet. Solidadvice wird von jeglicher Verbindlichkeit gegenüber Dritten insoweit freigestellt.

6.8

Tritt der Auftraggeber von einem Auftrag vor Beginn eines Projekts  zurück, ist Solidadvice berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen. Diese Stornogebühr berechnet sich wie folgt: bis zwei Monate vor Beginn des Projekts 20 %, ab zwei Monate bis einen Monat vor Beginn des Projekts 30 %, ab vier bis zwei Wochen vor Beginn des Projekts 50 %, ab einer Woche vor Beginn des Projekts 80 %.

 

6.9

Storniert oder verschiebt der Auftraggeber eine gebuchte Consultingstunde ohne ausreichende Vorlaufzeit, ist Solidadvice berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen. Diese Stornogebühr berechnet sich wie folgt: bis 72 Stunden zuvor: 20 %, ab 48 Stunden zuvor: 30 %, ab 24 Stunden zuvor: 50 %, ab unter 8 Stunden zuvor 80 %.

 

6.10

Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich Solidadvice das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an dem Auftraggeber überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen vor.

 

6.11

Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann Solidadvice für künftig zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen verlangen.

6.12

Rechnungen werden von Solidadvice grundsätzlich per Email und nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers per Post versandt.

Da bei den vereinbarten Preisen eine wirtschaftliche Führung von Solidadvicenur möglich ist, wenn alle Teilnehmer ihren

Zahlungsverpflichtungen nachkommen, wird wegen des damit verbundenen Mehraufwandes für jede Mahnung eine Mahngebühr

erhoben, welche vom säumigen Auftraggeber zu zahlen ist.

 

 

7. Sonderleistungen, Zusatzleistungen

7.1

Sonderleistungen, wie z. B. Datenpflege von Kundendaten, einpflegen in CRM Systeme, erweiterte Recherche etc., werden dem Zeitaufwand entsprechend gesondert angeboten und abgerechnet.

7.2

Werden Profile, Mitgliedschaften oder Lizenzen für bestimmte Software benötigt um eine Zusammenarbeit zu gewährleisten, müssen diese vom Auftraggeber für Solidadvice bereitgestellt werden.

7.3

Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere spezielles Material, equippment oder Nutzungsgebühren, Telefongebühren etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

7.4

Unvorhergesehener Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls Nachvergütung.

 

8. Lieferfristen

8.1

Die Lieferverpflichtung seitens Solidadvice ist erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von Solidadvice zur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung, z.B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung, trägt der Kunde.

8.2

Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese im Auftrag als solche bezeichnet und schriftlich vereinbart worden sind. Leistungsstörungen auf Auftraggeberseite entbinden Solidadvice von vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen.

8.3

Gerät Solidadvice mit der Leistung in Verzug, so ist zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswerts verlangt werden.

 

9. Nutzungsrechte

9.1

Mit vollständiger Bezahlung überträgt Solidadvice – sofern im Auftrag nicht ausdrücklich anders geregelt – dem Auftraggeber die nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den beauftragten Arbeitsergebnissen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die von den Vertragsparteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und die jeweils vorgesehene Einsatzdauer.

9.2

Der Auftraggeber ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Solidadviceberechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen und/oder die Arbeitsergebnisse von Solidadvice zu bearbeiten bzw. zu verändern.

9.3

Zieht Solidadvice zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung für den Auftraggeber auf dessen Kosten erwerben und sie mit vollständigem Ausgleich der den Auftrag betreffenden Rechnung(en) durch den Auftraggeber an diesen übertragen.

9.4

Original-/Basisdaten wie z. B. Negative, „offene“ Layoutdaten, Originalillustratione, Filmdaten und -rohmaterial samt zugehöriger Dokumentation gehören grundsätzlich nicht zum von Solidadvice geschuldeten Leistungsumfang bzw. zur Übertragung der Nutzungsrechte, sondern verbleiben Eigentum von Solidadvice. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehören zum Leistungsumfang ausschließlich die Nutzungsrechte am Ergebnis sowie ggf. druckfertige PDF-Dateien für den vereinbarten Nutzungszweck.

9.5

Von Solidadvice vorgestellte oder überreichte Arbeiten, Leistungen, Konzepte und Ideen (inklusive Präsentationen/Pitches), die nicht Teil der unmittelbar beauftragten Arbeitsergebnisse von Solidadvice darstellen, dürfen – unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht – ohne ausdrückliche Zustimmung weder ganz noch teilweise genutzt werden. In der Annahme eines Präsentations- bzw. Pitchhonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung durch den Auftraggeber.

9.6

Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserteilung auf Seiten von Solidadvice angefertigt werden und nicht unmittelbar zum geschuldeten Leistungsergebnis gehören, verbleiben bei Solidadvice. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Solidadvice schuldet mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

 

10. Referenzen/Eigenwerbung

10.1

Solidadvice ist – auch wenn einzelvertraglich die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber vereinbart ist – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Namen des Auftraggebers im Rahmen der Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und Social Media und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.

10.2

Solidadvice ist zudem berechtigt, auf ihren Internet-Webseiten mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

 

11. Geheimhaltungspflicht

Solidadvice wird sämtliche Informationen, die er über den Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält, die aus diesen Informationen gewonnenen oder abgeleiteten Erkenntnisse und die auf deren Grundlage erstellten oder diese beinhaltenden Dokumente (nachfolgend: „vertrauliche Informationen“) auch über das Ende der vertraglichen Beziehungen hinaus vertraulich behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung nutzen. Sie wird die vertraulichen Informationen vor dem Zugriff Dritter schützen und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzeichnen noch Dritten zugänglich machen, noch verwerten.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen:

• die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder die zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich werden, ohne dass dies Solidadvice zu vertreten hätte;
• von denen Solidadvice auf anderem Wege als durch den Auftraggeber und ohne Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitspflichten Kenntnis erlangt; oder
• die Solidadvice ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen des Auftraggebers selbständig entwickelt hat. Sie gilt ferner nicht, soweit Solidadvice aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf bestands- oder rechtskräftige Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist; sie hat dies dem Auftraggeber, soweit zulässig und möglich, rechtzeitig vor Weitergabe mitzuteilen. Solidadvice darf die vertraulichen Informationen nur im erforderlichen Umfang herausgeben und hat, soweit möglich, deren Geheimhaltung durch den jeweiligen Empfänger sicherzustellen. Im Übrigen dürfen vertrauliche Informationen von Solidadvice nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers Dritten gegenüber offengelegt werden. Keine Dritten in diesem Sinne sind die Berater und Dienstleister von Solidadvice, die entweder von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder die sich zuvor schriftlich gegenüber Solidadvice zur Verschwiegenheit verpflichtet haben.

 

 

 

12. Haftung

12.1

Solidadvice haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben, bei Übernahme einer Garantie und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

12.2

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalspflicht (also solchen Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind), ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

12.3

Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

12.4

Insbesondere hat Solidadvice Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder durch Umstände, die im Anwendungsbereich des Auftraggebers liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten etc.), nicht zu vertreten; sie berechtigen Solidadvice, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben. Solidadvice verpflichtet sich im Gegenzug, dem Auftraggeber die Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt anzuzeigen.

12.5

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Solidadvice.

 

12.6

Nimmt der Auftraggeberd die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Solidadvice vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut es dies auf eigene Verantwortung. Solidadvice übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Auftraggeber von diesem erhalten hat.

 

12.7

Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, um etwaigen gesetzlichen Ansprüchen des Auftraggebers zu genügen.

 

 

13.  Verhinderung und Ausfall

13.1

Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, verfallen bzw. werden verrechnet.

Ausnahme stellt die einzelne Consultingstunde dar. Diese sind einmalig und fix und verfallen bei nicht- Wahrnehmung.

13.2

In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaub, etc.) kann nach vorheriger Absprache der Termin verschoben werden.

13.3

Kurze Krankheiten entbinden nicht von den Verpflichtungen aus dem mit Solidadvice abgeschlossenen Vertrag. Bei Krankheiten ab einem Monat Dauer, kann der Vertrag bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung stillgelegt werden. Das Mitglied verpflichtet sich, die Bescheinigung unter Angabe des genauen Zeitraumes umgehend innerhalb einer zweiwöchigen Frist einzureichen, andernfalls kann die Bescheinigung nicht berücksichtigt werden. Es können nur komplette Monate berücksichtigt werden.

 

14. Einsatz von Dritterzeugnissen

14.1

Die nachfolgenden Regelungen gelten beim Einsatz von Dritterzeugnissen (z. B. Onlineplattformen, Open-Source-Software oder Plug-ins) durch Solidadviceim Rahmen der Leistungserfüllung gegenüber dem Auftraggeber.

14.2

Sind Sach- oder Rechtsmängel auf ein fehlerhaftes Erzeugnis eines Dritten zurückzuführen, der nicht Erfüllungsgehilfe von Solidadvice ist, und gibt Solidadvice das Erzeugnis an den Auftraggeber weiter, sind die Mängelansprüche des Auftraggebers auf die Abtretung der Mängelansprüche von der Crew gegenüber dem Dritten beschränkt (z. B. bei Verwendung von Open-Source-Software). Solidadvice hat den Mangel hingegen zu vertreten, wenn die Mangelursache durch Solidadvice gesetzt wurde, d. h. der Mangel auf einer von Solidadvice zu vertretenden unsachgemäßen Modifikation, Einbindung oder sonstigen Behandlung der Dritterzeugnisse beruht.

14.3

Solidadvice ist nicht verantwortlich, falls Dritterzeugnisse durch den Dritten eingeschränkt oder insgesamt eingestellt werden. Führt der Dritte eine Gebühr für die Zurverfügungstellung der Dritterzeugnisse ein, hat Solidadvice das Recht, die mit dem Auftraggeber vereinbarte Vergütung dementsprechend anzupassen, sofern der Auftraggeber die Nutzung der Dritterzeugnisse nach Rückfrage fortsetzen möchte und die Vergütung zu Lasten von Solidadvicegehen würde.

14.4

Solidadvice haftet nicht für Fristverzögerungen und Mehrkosten, die nach Abschluss eines Auftrags des Auftraggebers dadurch entstehen, dass der Anbieter der Dritterzeugnisse diese ändert (z. B. Änderung von Software-Core/API), ohne dass dies für Solidadvice bei der Auftragsvergabe erkennbar war oder hätte erkennbar sein müssen.

14.5

Die Weitergabe von Dritterzeugnissen gilt für den Auftraggeber als deutlich erkennbar, wenn Solidadvice auf sie im Rahmen der Auftragsbeschreibung oder der Auftragsabwicklung hinweist, diese sich aus dem Auftrag ergibt oder für den Auftraggeber aufgrund der eigenen Sachkenntnis hätte erkennbar sein müssen.

 

 

15. Sonstige Vereinbarungen

Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. über die Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen, auch über die Beendigung der Mitgliedschaft hinaus.

 

 

16.Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eines auf seiner Grundlage geschlossenen Auftrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden vielmehr zusammenwirken, um an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine rechtlich zulässige, wirksame und durchführbare Bestimmung zu setzen, die geeignet ist, den mit der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.  

 

 

17. Schlussbestimmungen

17.1

Änderungen, Erweiterungen und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.

17.2

Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

17.3

Der Auftraggeber darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen Solidadvice nur nach schriftlicher Zustimmung von Solidadvice auf Dritte übertragen bzw. abtreten.

17.4

Dieser Vertrag sowie sämtliche auf seiner Grundlage geschlossenen Aufträge

unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.5

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder einem auf dessen Grundlage geschlossenen Auftrags ist Hamburg, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 

 

 

Stand: November 2023